Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 19.10.2017 - 27 Ca 80/17 |
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 2 Sa 35/16
- ArbG Stuttgart, 19.10.2017 - 27 Ca 80/17
- LAG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 3 Sa 65/17
- BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 92/19
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 3 Sa 65/17
Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses - arglistige Täuschung - Fragerecht des …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 19. Oktober 2017 - 27 Ca 80/17 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 19. Oktober 2017 - 27 Ca 80/17 - wird zurückgewiesen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kn. Aalen - vom 19. Oktober 2017, Az. 27 Ca 80/17 - wird teilweise abgeändert und es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis über den 3. Mai 2015 hinaus fortbesteht und insbesondere auch nicht durch die ordentliche Kündigung vom 24. Februar 2017, die außerordentliche Kündigung vom 3. Mai 2017 sowie die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 3. Mai 2017 beendet wurde.
- BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 92/19
Anfechtung - Rechtskraft der Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten - das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 19. Oktober 2017 - 27 Ca 80/17 - im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als es den auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung vom 24. Februar 2017 gerichteten Klageantrag abgewiesen hat.Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 19. Oktober 2017 - 27 Ca 80/17 - wird - hinsichtlich der nachfolgenden Ziffern 2 und 3 klarstellend - wie folgt neu gefasst:.